Seit 2009 wird den Krankenkassen Geld aus dem Gesundheitsfonds auf der Grundlage des „Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ (Morbi-RSA) zugewiesen. Dies geschieht in hohem Maße über die Definition von 80 schweren, chronischen Krankheitsbildern. Für Versicherte, für die eine oder mehrere dieser 80 Krankheiten durch die Ärzte diagnostiziert und codiert wurde, erhält die Krankenkasse Zuschläge aus dem Gesundheitsfonds. Dadurch wird der tatsächlichen Krankheitslast der einzelnen Kassen Rechnung getragen.