Chronischer Schmerz ist für 2013 als schwere und kostenintensive Erkrankung Bestandteil des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Das bedeutet: Krankenversicherungen erhalten für die kostspieligen Patienten mit chronischen Schmerzen höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond. Damit kann längerfristig auch die Versorgung von Betroffenen verbessert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass alle behandelnden Ärzte chronische Schmerzen mithilfe der in den Morbi-RSA aufgenommenen ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems)-10-Ziffern einheitlich verschlüsseln. Nur dann ist die Diagnose bei den Krankenkassen identifizierbar und löst Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich aus.